Absturzsicherung, Höhensicherung, Höhenrettung – wo liegt der Unterschied?

Nach den neuen Vorgaben der Unfallvorschriften und der Dienstordnungen ist jede Feuerwehr verpflichtet, bei Arbeiten in Höhen nur mit einer Absturzsicherung tätig zu werden.

Was aber, wenn der Einsatzauftrag lautet: ,,Abgestürzte Person am Hang,, oder ,,Verunfallte Person auf Baugerüst,,?

Hier kommen wir, die Höhensicherungsgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Mittweida ins Spiel. Wir sind nicht nur für die Bergung der Person zuständig, sondern bringen die Rettungskräfte auch gesichert nach oben oder unten.

Des Weiteren bilden wir andere Kameraden am Gerätehaus Mittweida zum Thema ,,Retten-Selbstretten,, aus.

Unsere Gruppe wurde im Jahr 2006 gegründet. Unter den momentan 13 Mitgliedern befinden sich 3 Rettungssanitäter.

Einige Einsatzbeispiele:
  • Retten/Bergen von Personen aus Hanglagen
  • Toprope-Sicherung mittels DLK bei Sturmschäden, Dachstuhlbrand
  • DLK Vertikalrettung z.B. in Schächten, Baugruben
  • Horizontale Sicherung 
  • Vertikaler Vorstieg 
  • Geländerseil auf Dächern Dachsicherung in absturzgefährdeten Bereichen
  • Schachtrettung über einen Flaschenzug 
Eingesetzte Fahrzeuge:

Im Umkreis der Berufsfeuerwehr Chemnitz befindet sich eine Höhenrettung, die je nach Lage vom Einsatzleiter angefordert wird. Die Höhenrettung wird dann alarmiert, wenn weitere Technik und Geräte erforderlich sind oder es über oder unter die 30 Meter hinaus oder hinab geht.